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Verhütung und Früherkennung beruflich bedingter Schäden

Letzte Aktualisierung: 17.3.2022

Abstracttoggle arrow icon

Um beruflich bedingte Schäden gegebenenfalls frühzeitig zu erkennen oder gar vermeiden zu können, sind vom Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen vorgegeben. Bei Ausführung gefährdender Tätigkeiten (z.B. Umgang mit Gefahrstoffen) müssen (verpflichtend für Arbeitgeber und -nehmer) Vorsorgeuntersuchungen angeboten bzw. wahrgenommen werden. Im Rahmen einer Abschätzung der jeweiligen Arbeitsplatz -und Berufsbelastungen können verschiedene Messwerte erhoben werden, zum Beispiel die Ermittlung der körperlichen Leistungsfähigkeit auf dem Laufband. Je nach Berufstätigkeit ergeben sich charakteristische Belastungssituationen – exemplarisch aufgeführt (und insb. für Mediziner interessant) sind hier Folgen von Computerarbeit sowie Nacht-/Schichtarbeit.

Arbeitsmedizinische Untersuchungentoggle arrow icon

  • Vorsorgeuntersuchung
    • Voraussetzung: Arzt/Ärztin muss berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen
    • Arten der Vorsorgeuntersuchung [1]
      • Pflichtvorsorge: Muss bei bestimmten gefährdenden beruflichen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber veranlasst werden , bspw. bei
        • Tätigkeiten mit speziellen Gefahrstoffen (z.B. Asbest oder Benzol) unter bestimmten Bedingungen
        • Tätigkeiten mit sonstigen Gefahrstoffen (z.B. Feuchtarbeit von regelmäßig >4 Stunden pro Tag oder Exposition gegenüber Labortierstaub in Tierhaltungsräumen)
        • Physikalische Einwirkungen (z.B. Lärm- oder Hitzebelastung)
        • Sonstige Tätigkeiten (z.B. Tragen von Atemschutzgeräten)
      • Angebotsvorsorge: Muss bei bestimmten gefährdenden beruflichen Tätigkeiten durch den Arbeitgeber angeboten werden
      • Wunschvorsorge: Gilt für alle anderen Tätigkeiten, die nicht durch den Bereich der Pflicht- oder Angebotsvorsorge abgedeckt sind und muss auf Wunsch des Arbeitnehmers angeboten werden
  • Nachuntersuchung: Untersuchung während Ausübung der Tätigkeit
  • Nachgehende Untersuchung: Untersuchung nach Ausscheiden aus einer gefährdenden Tätigkeit oder nach stattgehabter Gefahrstoff-Exposition

Analyse von Arbeitsplatz- und Berufsbelastungentoggle arrow icon

Arbeitsphysiologie [2]

Grundlegende Begriffe der Arbeitsphysiologie

  • Belastung: Objektivierbare Belastung am Arbeitsplatz (äußere Faktoren)
    • Messbare Belastung: Bspw. physische Belastung, Schadstoffe, physikalische Einwirkungen wie Schall
    • Analyse durch standardisierte Untersuchungsprozesse
  • Beanspruchung: Subjektive Beanspruchung des Arbeitnehmers, also Auswirkung der Belastung auf den individuellen Organismus
  • Leistungsfähigkeit: Individuelle Faktoren des Beschäftigten, die ihn zur Erbringung einer Arbeitsleistung befähigen (Alter, motorische Leistungsfähigkeit, Qualifikation, Motivation etc.)

Parameter der körperlichen Leistungsfähigkeit

  • Muskelkraft
    • Geschlechtsabhängig: Muskelkraft der Frau beträgt durchschnittlich ca. 70% der Muskelkraft des Mannes
    • Altersabhängig
    • Unterscheidung von dynamischer und statischer Muskelarbeit
  • Motorische Leistungsfähigkeit
    • Abhängig von Koordinationsfähigkeit, Geschicklichkeit, Bewegungsgeschwindigkeit und Körperbeherrschung
    • Altersabhängig: Abnahme nach dem 40. Lebensjahr
  • Leistungsfähigkeit des kardiopulmonalen Systems

Diagnostik in der Arbeitsmedizin [2]

Beispiel: Ergonomie am Computerarbeitsplatz

  • Anforderungen an den Arbeitgeber
    • Angebotsvorsorgeuntersuchung durch fachkundige Personen und ärztliche Bewertung
    • Bereitstellung von speziellen Sehhilfen
    • Nachuntersuchung: Spätestens nach 12 Monaten, danach mind. alle 36 Monate [4]
  • Ziele
    • Sehachse leicht oberhalb der obersten Bildschirmzeile
    • Hände und Ellenbogen auf gleicher Ebene wie Tastatur und Maus
    • 90°-Winkel zwischen Ober- und Unterarm sowie zwischen Ober- und Unterschenkel
    • Abstand zwischen Monitor und Augen ca. 50–70 cm
    • Wiederholungsfrequenz des Monitors 75–85 Hz
    • Blickrichtung auf den Monitor parallel zum Fenster
    • Festes Aufliegen der Füße

Nacht- und Schichtarbeittoggle arrow icon

  • Hintergrund
    • Veränderung des zirkadianen Rhythmus: Beeinflussung des Melatoninhaushalts
    • Keine rasche Adaptation möglich
  • Gesundheitliche Folgen
  • Weitere Folgen: Soziale Einschränkungen, Verminderung der Leistungsfähigkeit, Beeinflussung des Melatonin-Haushaltes
  • Empfehlungen
    • Möglichst nicht mehr als drei Nachtschichten in Folge
    • Vorwärtswechsel: Frühschicht-Spätschicht-Nachtschicht
    • Freizeitausgleich
    • „Healthy-worker“-Effekt: Gruppen von langjährigen Nachtarbeitern wirken gesünder, weil sie hauptsächlich aus „robusteren“ Menschen bestehen, während die Kranken mit der Zeit tendenziell ausscheiden.
  • Erholung
    • Kurzpausen
    • Erholungszuschlag: Zusätzliche Pause, um Überlastung zu vermeiden

Quellentoggle arrow icon

  1. Baur: Arbeitsmedizin. Springer 2013, ISBN: 978-3-642-37412-8.
  2. Website der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).. Abgerufen am: 15. Mai 2018.
  3. AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge".Stand: 20. Juli 2016. Abgerufen am: 7. Januar 2020.
  4. Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Stand: 18. Dezember 2016. Abgerufen am: 3. Mai 2018.
  5. Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. 2. Auflage Urban & Fischer 2010, ISBN: 3-437-41169-1.
  6. DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen „Bildschirmarbeitsplätze“ G 37 (mit Kommentar).Stand: 1. März 2015. Abgerufen am: 15. Mai 2018.

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