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Berufserkrankungen der Haut

Letzte Aktualisierung: 23.3.2022

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Berufserkrankungen der Haut sind sehr häufig und lassen sich in maligne und benigne Pathologien unterteilen. Bei den benignen Erkrankungen ist hier neben der Akne (Chlorakne) und dem Kontaktekzem insbesondere für Mitarbeiter des Gesundheitssystems die Latexallergie zu nennen. Aufgrund der sehr häufigen Sensibilisierung durch gepuderte Gummihandschuhe (Inhalation der "aufgestäubten" Latexpartikel) sind entsprechende Handschuhe seit 1998 verboten und vom Arbeitgeber durch ungepuderte Alternativen zu ersetzen. Zusätzlich können zum Beispiel durch berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung oder chemischen Noxen wie Teer oder Pech maligne Erkrankungen (z.B. Plattenepithel- oder Basalzellkarzinome) hervorgerufen werden.

  • Häufigste Ursache angezeigter Berufserkrankungen
  • Ausreichend für die Anzeige einer Hautkrankheit ist „die vermutete Möglichkeit“ – nicht „der begründete Verdacht“ wie für alle übrigen Berufskrankheiten
  • Anerkennungsvoraussetzung für benigne Erkrankungen: Nach Ausheilen Auftreten von mindestens zwei Rezidiven

Akne

Kontaktekzem (sehr häufig)

  • Gefährdete Berufsgruppen
    • Friseure (u.a. Phenylendiamin aus Haarfarben)
    • Heilberufe (Desinfektionsmittel, Gummihandschuhe)
    • Bauarbeiter, Lederverarbeitung (u.a. Chromverbindungen in Zement und Gerbstoffen)
    • Metallindustrie, beruflicher Umgang mit Farben (Cobalt)
  • Siehe auch: Allergisches Kontaktekzem (Typ-IV-Reaktion)

Soforttypreaktion

  • Chemische Auslöser: U.a. Anthracen, Pech, Rohparaffin, Ruß, Teer
    • Gefährdete Berufsgruppen: Arbeiter im Straßenbau, Schornsteinfeger
    • Verlauf: Zunächst meist Teer- und Pechwarzen → Karzinome
  • UV-Strahlung
  1. Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. 2. Auflage Urban & Fischer 2010, ISBN: 3-437-41169-1 .