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Akustisches Trauma

Letzte Aktualisierung: 25.11.2024

Zusammenfassungtoggle arrow icon

Ein akustisches Trauma beschreibt eine Schädigung der Haarzellen des Innenohrs, meist durch akute oder chronische Lärmeinwirkung. Während das akute akustische Trauma i.d.R. auf ein einmaliges Ereignis zurückgeführt werden kann, ist das chronische Lärmtrauma Folge einer länger andauernden Exposition gegenüber Lärm. Im Jahr 2014 war die Lärmschwerhörigkeit, ausgelöst durch jahrelanges Arbeiten bei Schalldruckpegeln über 85 dB, die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit.

Definitiontoggle arrow icon

Symptomatiktoggle arrow icon

Knalltrauma Explosionstrauma Akutes Lärmtrauma Chronisches Lärmtrauma
Dauer
  • 1–2 ms
  • ≥2 ms
  • Minuten bis Stunden
Schwerhörigkeit
Vestibuläre Symptome
Sonstiges
  • Tinnitus
  • Trommelfellriss
    • Blutungen aus dem Gehörgang
  • Gehörknöchelchenluxation möglich [2]

Diagnostiktoggle arrow icon

Therapietoggle arrow icon

Therapie der akuten Traumen [4][5]

Therapie der chronischen Traumen

Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheittoggle arrow icon

Zur Anerkennung als Berufskrankheit muss neben dem Vorliegen der beidseitigen Schallempfindungsstörung und den typischen Untersuchungsergebnissen nachgewiesen sein, dass sich die Schwerhörigkeit im Rahmen der Berufstätigkeit und bei adäquater Lärmexposition (≥85 dB) entwickelt hat!

Ein Verdacht auf Lärmschwerhörigkeit muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden!

Lärmgrenzen am Arbeitsplatz

  • Allgemein
    • Eine Verzehnfachung der Schallleistung wird etwa doppelt so laut gehört und führt zu einer Erhöhung des Schallpegels um 10 dB
    • Bei der Addition von gleich lauten Schallquellen folgt der Anstieg in Dezibel einer logarithmischen Skala, d.h. bei zwei gleich lauten Schallquellen erhöht sich der Schalldruckpegel um ca. 3 dB, bei 10 gleich lauten Schallquellen um 10 dB, bei 100 gleich lauten Schallquellen um 20 dB usw.
    • Tageslärm-Expositionspegel: Über die Zeit gemittelter Lärmexpositionspegel bezogen auf eine 8-Stunden-Schicht
  • Rechtliche Lärmgrenzen am Arbeitsplatz
    • Ab einem Lärmpegel von 80 dB muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen
    • Bei einem Tageslärm-Expositionspegel >85 dB oder einem Spitzenschalldruckpegel >137 dB muss Gehörschutz getragen werden
  • Empfohlene Lärmgrenzen am Arbeitsplatz
    • Bei höherer geistiger Anforderung: 55 dB
    • Bei Routinetätigkeit: 70 dB

Prognosetoggle arrow icon

Kodierung nach ICD-10-GM Version 2026toggle arrow icon

Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2026, BfArM.

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