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Gelbfieber

Letzte Aktualisierung: 23.2.2023

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Das Gelbfieber wird durch das Gelbfieber-Virus ausgelöst und gehört ebenso wie das Denguefieber zur Gruppe der viralen hämorrhagischen Fieber. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über den Vektor Aedes aegypti (sog. Gelbfiebermücke). Der Gelbfiebergürtel erstreckt sich vor allem über die Tropen Afrikas sowie Teile Südamerikas. Klinisch werden nach einer Inkubationszeit von 3–6 Tagen drei Phasen unterschieden: In der ersten Phase sind plötzlich auftretendes Fieber mit Kopfschmerzen, Schüttelfrost und Übelkeit typisch. Die zweite Phase geht mit einem Rückgang der Symptome einher und wird als Remissionsphase bezeichnet. In wenigen Fällen kommt es zu einer dritten Phase mit hämorrhagischem Fieber und disseminierten Blutungen sowie akutem Organversagen. Es ist zwar keine kausale Therapie verfügbar, dafür aber eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff. Die Impfung darf nur in speziellen Gelbfieberimpfstellen verabreicht werden und ist aufgrund ihres hohen Hühnereiweißgehalts bei Menschen mit Hühnereiweißallergie kontraindiziert.

  • Vorkommen [1][2][3]
    • Tropische und subtropische Gebiete in einigen Ländern Afrikas, Mittel- und Südamerikas
    • Asien, Europa, Nordamerika und Australien gelten als gelbfieberfrei
  • Inzidenz: Geschätzt ca. 200.000 Erkrankungen pro Jahr weltweit
  • Mortalität: Geschätzt ca. 30.000–60.000 Todesfälle pro Jahr weltweit

Der sog. „Gelbfiebergürtel“ umfasst tropische Gebiete in Ländern Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas!

Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die epidemiologischen Daten auf Deutschland.

  • Erreger: Gelbfiebervirus, RNA-Virus aus der Gattung der Flaviviren
  • Infektionsweg
    • Vektor-Übertragung durch Mücken der Gattung Aedes aegypti und Aedes albopictus
    • Sylvatischer oder Dschungel-Zyklus: Übertragung des Virus von infizierten Primaten durch Mücken auf Menschen
    • Urbaner oder domestischer Zyklus: Übertragung des Virus von infizierten Menschen durch Mücken auf andere Menschen
    • Direkte Mensch-zu-Mensch-Übertragung nur theoretisch über Bluttransfusionen möglich

  • Blutuntersuchung
  • Urinuntersuchung: Albuminurie (nach ca. 4 Krankheitstagen)
  • Leberbiopsie: Wegen der Blutungsgefahr kontraindiziert

AMBOSS erhebt für die hier aufgeführten Differenzialdiagnosen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Keine kausale Therapie verfügbar
  • Symptomatische Behandlung; ggf. intensivmedizinische Versorgung
  • Therapieansätze mit Interferon-α werden untersucht
  • Letalität
    • Insgesamt: 10–20% [1]
    • In der toxischen Phase und bei Vakzine-assoziiertem viszeralem Gelbfieber: 70% (trotz Maximaltherapie)

Gelbfieber-Impfung [4][5]

  • Indikation zur Reiseimpfung
    • Medizinische Indikation: Reisen in Gelbfieber-Endemiegebiete (tropisches Afrika und Südamerika)
    • Formale Indikation: Einreisebedingung für einige Länder (siehe: Tipps & Links)
    • Reisemedizinische Empfehlungen: DTG-Reiseimpfungen-Gelbfieber
  • Impfstoff: Lebendimpfstoff (siehe auch: Gelbfieber-Impfstoff)
  • Besonderheit: Nur möglich in Gelbfieber-Impfstellen
  • Impfschema
  • Impfschutz
  • Impfzertifikat: Lebenslange Gültigkeit nach einmaliger Impfung )
  • Absolute Kontraindikationen
    • Personen mit Hühnereiweißallergie (aufgrund des hohen Hühnereiweißgehalts des Impfstoffs)
    • Säuglinge <6 Monate
    • Stillende Frauen
  • Relative Kontraindikationen
  • Nebenwirkungen
    • Seltene, aber schwere Nebenwirkungssyndrome
      • Insb. bei Säuglingen: Gelbfieber-Vakzine-assoziierte neurologische Erkrankung
      • Insb. bei älteren Patienten: Gelbfieber-Vakzine-assoziierte viszerale Erkrankung
  • Impfbefreiung bei Gelbfieberimpfung
    • Aus medizinischen Gründen ist eine Impfbefreiung möglich; das „Exemption Certificate“ muss auf Englisch oder Französisch im Impfpass eingetragen, unterschrieben und gestempelt werden
    • Vorschlag zur Formulierung: „For medical reasons Mrs./Mr. XY cannot be vaccinated against yellow fever.“
    • Erkennt das Einreiseland das Zertifikat nicht an, ist eine Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung möglich

  • Arztmeldepflicht
    • Nach IfSGMeldeVO (nur in Sachsen) : Namentliche Arztmeldepflicht nur bei Krankheits- oder Todesfällen
  • Labormeldepflicht nach § 7 IfSG

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  • A95.-: Gelbfieber
    • A95.0: Buschgelbfieber
      • Dschungelgelbfieber
      • Silvatisches Gelbfieber
    • A95.1: Urbanes Gelbfieber
    • A95.9: Gelbfieber, nicht näher bezeichnet

Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2023, DIMDI.

  1. Gelbfieber, RKI-Ratgeber für Ärzte. Stand: 1. April 2016. Abgerufen am: 9. Oktober 2017.
  2. European Centre for Disease Prevention and Control. Yellow fever. Annual epidemiological report for 2015.. Stand: 1. November 2017. Abgerufen am: 3. April 2018.
  3. Yellow fever. Stand: 1. März 2018. Abgerufen am: 3. April 2018.
  4. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2023 .
  5. Stamaril® Fachinformation. Stand: 1. Mai 2020. Abgerufen am: 22. September 2020.
  6. Hof, Dörries: Duale Reihe Medizinische Mikrobiologie. 3. Auflage Thieme 2004, ISBN: 3-131-25313-4 .
  7. Epidemiologisches Bulletin Nr. 34/2016. Stand: 29. August 2016. Abgerufen am: 28. Oktober 2016.
  8. Monath: Treatment of yellow fever In: Antiviral Research. Band: 78, Nummer: 1, 2008, doi: 10.1016/j.antiviral.2007.10.009 . | Open in Read by QxMD p. 116-124.
  9. Garske et al.: Yellow Fever in Africa: Estimating the Burden of Disease and Impact of Mass Vaccination from Outbreak and Serological Data In: PLoS Medicine. Band: 11, Nummer: 5, 2014, doi: 10.1371/journal.pmed.1001638 . | Open in Read by QxMD p. e1001638.