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Asbestose und Mesotheliom

Letzte Aktualisierung: 16.3.2021

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Eine Lungenerkrankung durch Inhalation von Asbestfasern wird als Asbestose bezeichnet. Häufig ist eine Exposition am Arbeitsplatz ursächlich für diese bedeutsame Berufskrankheit. Nach einer langjährigen Latenz können unspezifische Symptome wie Husten und Dyspnoe aufgrund der fibrotischen Lungenveränderungen auftreten, teilweise zeigen sich auch zufällig radiologische Auffälligkeiten. Ein Pleuraerguss kann das erste Zeichen des gefürchteten malignen Mesothelioms sein, das fast immer auf eine Asbestexposition zurückzuführen ist. Meist ist bei dieser Erkrankung keine kurative Behandlung möglich und die mittlere Überlebenszeit beträgt nur noch etwa ein Jahr. Seit 1993 besteht ein Verbot für die Verwendung von Asbest in Deutschland.

  • Inhalation von Asbestfasern
  • Vorkommen
    • Asbestherstellung und -verwendung bspw. in der Schiffsindustrie oder bei der Herstellung von Hitzeschutzbekleidung (Asbest ist hitzebeständig) → Meldepflichtige Berufskrankheit
    • Personen mit mäßiger dauerhafter Asbestbelastung sind ebenfalls gefährdet (z.B. durch die regelmäßige Reinigung verschmutzter Arbeitskleidung oder räumliche Nähe zu Isolationsarbeiten)
  • Entscheidend für die Pathogenität der Asbestfasern ist die Fasergeometrie
  • Luftgängige Asbestfasern gelangen in die Alveolen → Bei einer kritischen Länge und geringem Durchmesser können sie nicht mehr erfolgreich phagozytiert werden und durchwandern das Lungengewebe in Richtung Pleura (Länge >5 μm, Durchmesser <3 μm, Länge:Durchmesser ≥ 3:1 = kritische Abmessungen)
  • Induktion einer Fibrose
  • Karzinogene Wirkung
  • Benigne Asbestpleuritis als häufigste Manifestation der Asbestose in den ersten 20 Jahren nach Exposition

  • Behandlung der Komplikationen (→ siehe Therapie Mesotheliom)

Mesotheliom (Pleuramesotheliom)

Es werden die wichtigsten Komplikationen genannt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Seit 1990 besteht ein Verbot der Produktion und Verwendung von Asbest in Österreich und der Schweiz, seit 1993 in Deutschland und seit 2005 in der gesamten EU
  • Weltweit werden insb. in Ländern des Globalen Südens weiter große Mengen Asbest produziert und verarbeitet
  • Asbestsanierung von Gebäuden: Durchführung durch Fachunternehmen, Verwendung von Schutzkleidung und Atemschutzmaske, staubdichter Abschluss der Sanierungsstelle
  • Durch Asbest verursachte Erkrankungen, die als Berufskrankheiten anerkannt werden, sind
    • BK 4103 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
    • BK 4104 Ovarialkarzinom, Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs
    • BK 4114 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
    • BK 4105 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom
  • Zur Evaluation im Rahmen eines Prüfungsverfahrens auf Anerkennung als Berufskrankheit wird die kumulative Asbestfaserstaubdosis errechnet
    • Als kritisches Maß gelten hier 25 Asbestfaserjahre
  • J61: Pneumokoniose durch Asbest und sonstige anorganische Fasern
  • J92.-: Pleuraplaques
    • Inklusive: Pleuraverdickung
    • J92.0: Pleuraplaques mit Nachweis von Asbest
    • J92.9: Pleuraplaques ohne Nachweis von Asbest
      • Pleuraplaques o.n.A.

Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2023, DIMDI.

  1. Dietel et al.: Harrisons Innere Medizin (2 Bände). 16. Auflage ABW Wissenschaftsverlagsgesellschaft 2005, ISBN: 978-3-936-07229-7 .
  2. Nowak: Arbeitsmedizin und klinische Umweltmedizin. 2. Auflage Urban & Fischer 2010, ISBN: 3-437-41169-1 .
  3. Flasnoecker (Hrsg.): TIM, Thieme's Innere Medizin. 1. Auflage Thieme 1999, ISBN: 978-3-131-12361-9 .
  4. Woitowitz: Asbest – Eine Bilanz aus arbeitsmedizinischer Sicht In: Saarländisches Ärzteblatt. Nummer: 10, 2008, .