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Opioidbezogene Störungen

Letzte Aktualisierung: 15.4.2026

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Opioidbezogene Störungen beinhalten den Konsum von verschreibungspflichtigen Opioiden sowie illegalen Substanzen (z.B. Heroin), die primär über μ-Opioid-Rezeptoren wirken.

Die akute Intoxikation ist ein medizinischer Notfall, definiert durch die Trias aus Bewusstseinsstörung, beidseitiger Miosis und Atemdepression. Die Behandlung erfolgt durch supportive Maßnahmen (Atemwegssicherung) und die Gabe des Antagonisten Naloxon. Aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials ist eine strenge Indikationsstellung bei der Verschreibung essenziell. Beim Opioidentzugssyndrom zeigt sich als Rebound-Effekt der zuvor überwiegend dämpfenden Wirkung ein Syndrom gesteigerter Sympathikusaktivität mit Tachykardie, Hypertonie, Mydriasis und Diarrhö. Für die Therapie der Opioidabhängigkeit stehen neben der Entzugs- und Entwöhnungsbehandlung auch Substitutionstherapien zur Verfügung (z.B. mit Methadon oder Buprenorphin).

Für Informationen zu Opioiden, die als Arzneimittel zur Verfügung stehen, siehe: Opioide

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Akute Opioid-Intoxikationtoggle arrow icon

Naloxon ist zur nasalen Anwendung auch für die Notfalltherapie durch Laien bei Personen ab 14 Jahren zugelassen!

Sonderfall: Postoperativer Opioid-Überhang [2][3]

  • Ätiologie
  • Therapie
    • Physiologischen Abbau abwarten oder
    • Medikamentöse Antagonisierung mit Naloxon i.v.
      • Verlängerte Überwachungszeit nach medikamentöser Antagonisierung obligat
      • Komplikationen
        • Aufhebung der analgetischen Wirkung
        • Akute Entzugserscheinungen
        • Naloxoninduziertes Lungenödem

Bei Naloxon besteht aufgrund der dosisabhängigen Wirkdauer (kürzer als bei den meisten Opioiden) die Gefahr einer Remorphinisierung der zu behandelnden Person!

Eine Buprenorphin-Intoxikation lässt sich aufgrund der hohen Rezeptoraffinität nicht durch eine nachträgliche Gabe von Naloxon antagonisieren!

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Opioidabhängigkeittoggle arrow icon

Epidemiologie

  • Deutschland
    • Prävalenz: Abhängigkeit von
      • Illegalen Opioiden : Ca. 170.000 Personen (leicht rückläufig) [5]
      • Verschreibungspflichtigen Opioiden: Ca. 600.000 Personen [6]
    • Opioidabhängige Personen in Substitutionstherapie: 80.400 (Stand 2024) [7]
    • Verordnungstrend: Zunahme von Opioidverordnungen bei chronischen, nicht-tumorbedingten Schmerzen [6]
  • USA: Epidemische Opioidabhängigkeit seit den 1990ern [8]

Diagnostik

Opioidentzugssyndrom [12]

Die Entzugssymptome stehen größtenteils im Gegensatz zur eigentlichen Wirkung von Opioiden. Die Behandlungsdauer, ab der bei regelmäßiger Einnahme von Opioidanalgetika sicher Entzugssymptome auftreten, ist bislang nicht bekannt. Nach aktuellem Stand können sie jedoch bereits nach 2–3 Wochen kontinuierlicher Einnahme beobachtet werden. Bei Heroin ist ein deutlich früheres Auftreten möglich. Ein Opioidentzugssyndrom ist sehr unangenehm, jedoch i.d.R. nicht vital gefährlich.

Therapie der Opioidabhängigkeit

Bei Abhängigkeit von verschreibungspflichtigen Opioiden [6]

Bei Abhängigkeit von illegalen Opioiden [13]

In den meisten Fällen stellt bei Abhängigkeit von illegalen Opioiden die Substitutionsbehandlung die Therapie der Wahl dar!

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Abstinenzorientierte Therapietoggle arrow icon

Opioidentzugsbehandlung

Indikation

  • Insb. bei guten Erfolgsaussichten einer Abstinenz aufgrund von [5]
    • Jungem Patientenalter (insb. <18 Jahre)
    • Kurzer Dauer der Abhängigkeit (<2 Jahre)
    • Geringen gesundheitlichen und sozialen Folgeschäden
    • Adhärenz
  • Unter laufender Substitutionsbehandlung bei [13]
    • Gefährdung der Substitutionsbehandlungsziele
    • Drohendem Abbruch der Substiututionsbehandlung
    • Wiederholtem, explizitem Patientenwunsch

Nur eine Minderheit der Menschen mit Abhängigkeit von illegalen Opioiden erreicht eine dauerhafte Abstinenz. Häufig ist daher die Substitutionsbehandlung einer Entzugsbehandlung vorzuziehen! [13]

Durchführung [6][13]

Das abrupte Absetzen des Opioids („kalter Entzug“) wird nicht empfohlen!

Ein Heroinentzug sollte i.d.R. opioidgestützt und symptomorientiert erfolgen! [5]

Risiken nach dem Entzug [13]

  • Toleranzverlust
    • Deutlich verminderte Opioidtoleranz nach (Teil‑)Entzug
    • Massiv erhöhtes Risiko für tödliche Überdosierungen bei Rückfall

Betroffene müssen zu Beginn, bei Abbruch und nach dem Entzug zwingend über das erhöhte Sterberisiko aufgrund der verminderten Toleranz bei Rückfällen informiert werden!

Therapieformen nach der Entzugsbehandlung (Entwöhnung und Rückfallprophylaxe)

Eine Behandlung mit Naltrexon darf erst nach vollständiger Opioidfreiheit (i.d.R 7–14 Tage nach der letzten Einnahme) begonnen werden, um die Provokation eines akuten Entzugssyndroms zu vermeiden! [5][6]

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Substitutionsbehandlungtoggle arrow icon

Indikation [14]

  • Aus rechtlicher Sicht
  • Entscheidungsgrundlage im klinischen Alltag: Nutzen-Risiko-Abwägung zwischen Substitutionsbehandlung und unkontrolliertem Drogenkonsum
    • Während und nach einer Schwangerschaft (Therapie der Wahl)
    • Besondere Sorgfalt bei jungen Personen, sowie kurzer Abhängigkeitsdauer
    • Beachtung relevanter Vorerkrankungen sowie Besprechung von Therapiealternativen
    • Soziale Substitutionsfähigkeit
    • In Einzelfällen auch bei nicht-konsumierenden opioidabhängigen Patient:innen

Jeder erwachsenen Person mit Abhängigkeit durch illegale Opioide soll ein Angebot zur Substitutionstherapie gemacht werden! [13]

Bei iatrogen verursachter Opioidabhängigkeit

  • Zusätzliche Voraussetzungen bei Schmerzpatient:innen: Nur zulässig bei „Missbrauch“ nach EU-Recht [6]
    • Sämtliche schmerzmedizinischen Alternativen sind ausgeschöpft
    • Patient:in im schmerztherapeutischen Setting nicht mehr adäquat führbar
    • Suchtmedizinische Behandlungsangebote (z.B. qualifizierter Entzug) waren erfolglos
    • Ärztliche Stellungnahme vorbehandelnder Schmerztherapeut:innen liegt vor

Ziele [14]

Oberstes Ziel ist die Sicherstellung des Überlebens, was durch folgende Teilziele erreicht werden kann:

  • Stabilisierung und Verbesserung des Gesundheitszustandes
    • Behandlung psychischer und somatischer Komorbiditäten
    • Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität
    • Reduktion riskanter Konsumarten von Opioiden (v.a. intravenöser Konsum)
    • Reduktion des Beikonsums oder Erreichen einer Abstinenz von illegal erworbenen Opioiden und sonstigen Suchtmitteln
    • Reduktion der durch eine Opioidabhängigkeit bedingten gesundheitlichen Risiken während einer Schwangerschaft
  • Förderung der Reintegration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt
  • Reduktion der Straffälligkeit

Voraussetzungen [14]

  • Qualifikation „Suchtmedizinische Grundversorgung“ der behandelnden ärztlichen Person
    • Einschränkungen bei fehlender Zusatzqualifikation „Suchtmedizinische Grundversorgung“ [15]
      • Abstimmung mit suchtmedizinisch qualifizierter ärztlicher Person zu Beginn der Behandlung
      • Vorstellung von Patient:in zu Beginn der Behandlung und 1×/Quartal bei suchtmedizinisch qualifizierter ärztlicher Person, inkl.
        • Übermittlung von Name, Vorname, dienstlicher Anschrift und Telefonnummer der suchtmedizinisch qualifizierten ärztlichen Person an das BfArM
      • Behandlung von max. 10 substituierten Patient:innen
      • Keine Substitutionsbehandlung mit Diacetylmorphin
  • Erstellen eines Therapiekonzepts
  • Erfüllen der Meldeverpflichtung an das BfArM [17]
    • Patientencode
    • Datum der ersten und letzten Anwendung des Substitutionsmittels
    • Art des Substitutionsmittels
    • Name, Vorname, Geburtsdatum, dienstliche Anschrift und Telefonnummer der verschreibenden ärztlichen Person

Ablauf der Substitutionsbehandlung bei Opioidabhängigkeit [14]

  • Startzeitpunkt: I.d.R. in direktem Anschluss zu einer stationären Entzugsbehandlung, bei der Patient:innen bereits auf das Substitutionsmittel eingestellt wurden
  • Zu Beginn der Behandlung
    • Drogenscreening vor der ersten Substitution
    • Tägliches Erscheinen von Patient:in zur Substitution
    • Einnahme des Substitutionsmittels unter Sichtkontrolle
  • Im Verlauf: Ggf. eigenverantwortliche Einnahme („take-home“)
  • Während der gesamten Behandlung
    • Einnahme des Substitutionsmittels immer zur selben Uhrzeit zur Vermeidung von Entzugssymptomen
    • Regelmäßige Kontrollen auf Beikonsum, ggf. durch Atemalkoholkontrollen und/oder Drogenscreenings
    • Kontinuierliche Bewertung des Therapieverlaufs
  • Dauer: Zeitlich unbefristet
  • Vorgehen bei Beikonsum
    • Akuter Konsum vor der Substitution: ggf. Reduktion der Substitutionsdosis oder Ausfall der Substitutionsvergabe, sofern aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten
    • Kontinuierlicher Beikonsum
      • Erfassen und Beseitigen möglicher destabilisierender Faktoren
      • Ggf. Optimierung der Substitutionstherapie [13]
      • Falls eine selbstständige Beendigung des Beikonsums nicht möglich ist: Überweisung für eine stationäre Entzugsbehandlung (Beikonsumsentzugsbehandlung)

Verschreibung des Substitutionsmittels zur eigenverantwortlichen Einnahme („Take-Home-Verschreibung“) [15]

  • Grundlagen
    • Ablauf
      • Ausstellen eines Rezepts für ein Substitutionsmittel für einen klar definierten Zeitraum
      • Einlösen des Rezepts und Erhalt des Substituts an einer Apotheke
      • Eigenverantwortliche Einnahme des Substituts im häuslichen Umfeld ohne vorherigen ärztlichen Kontakt
    • Rechtliche und organisatorische Regelungen
      • Abklärung einer möglichen Gefährdung Dritter vor „Take-Home-Verschreibung“
      • Indikationsstellung durch substituierende Ärzt:innen
      • Nur 1 Verschreibung/Kalenderwoche
      • Beginn mit einer kurzen Dauer und ggf. Verlängerung der „Take-Home-Verschreibung“ im Verlauf
      • Fortlaufende Evaluierung der Behandlungssituation
      • Verschreibung im Rahmen einer persönlichen oder telemedizinischen Konsultation (Videosprechstunde) möglich [15]
    • Vorteile: Förderung von Patientenautonomie und Eigenverantwortung
    • Nachteile
      • Erhöhtes Missbrauchsrisiko
      • Erhöhte Verantwortung der verschreibenden Ärzt:innen
  • „Sieben-Tage-Regelung“
    • „Take-Home-Verschreibung“ für bis zu 7 aufeinanderfolgende Tage möglich
    • Voraussetzungen
      • Fehlende Gewährleistung der kontinuierlichen Substitutionsbehandlung
      • Ausreichende Stabilität der zu behandelnden Person
      • Ausschluss einer potenziellen Eigen- und/oder Fremdgefährdung durch die „Take-Home-Verschreibung“
      • Keine Beeinträchtigung der Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs
  • Über die „Sieben-Tage-Regelung“ hinausgehende Verschreibung
    • Ausdehnung der „Take-Home-Verschreibung“ auf bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage
    • Voraussetzungen: Vorliegen eines begründeten Einzelfalls
      • Aus gesundheitlichen Gründen
      • Aus wichtigen Gründen zur gesellschaftlichen Teilhabe oder Erwerbstätigkeit erforderlich

Substitutionsmittel

Wirkweise

  • Ausbleiben des „Kicks“ und Verzögerung von Entzugssymptomen
    • „Opioidblockade“ durch Besetzung der Rezeptoren
    • Langsamer Wirkeintritt und längere Wirkdauer durch orale Gabe

Mögliche Substitutionsmittel bei Opioidabhängigkeit [18]

Mit der Substitution wird erst gestartet, wenn erste Entzugssymptome vorliegen und unter Berücksichtigung der HWZ der bisher konsumierten Substanz. Es sollte immer die niedrigstmögliche Substitutionsdosis gewählt werden, wobei Unterdosierungen ebenfalls zu vermeiden sind. Wird im Rahmen einer Entzugsbehandlung substituiert, erfolgt dies vorübergehend und die Dosis wird im Verlauf langsam und schrittweise wieder reduziert.

  • Methadon
  • Levomethadon
  • Buprenorphin/Naloxon [19]
    • Als Sublingualtabletten [19]
    • Behandlungsbeginn bei Patient:innen mit bisheriger Anwendung von
      • Heroin oder kurzwirksamen Opioiden: Frühestens 6 h nach letzter Opioidanwendung
      • Methadon: Methadon-Dosis vor Behandlungsbeginn auf max. 30 mg/d reduzieren, Behandlungsbeginn frühestens 24 h nach letzter Einnahme von Methadon
    • Dosierung: Buprenorphin/Naloxon
  • Buprenorphin-Depotpräparate (Auswahl)
    • Sixmo®: Depotpräparat mit 74,2 mg Buprenorphin und einer Wirkdauer von 6 Monaten zur subkutanen Implantation in den Oberarm
      • Ausschließlich bei stabil auf Buprenorphin eingestellten Patient:innen (mind. 30 Tage), die mit max. 8 mg Buprenorphin/d p.o. ausreichend substituiert sind
      • Absetzen der oralen Buprenorphinbehandlung 12–24 h vor Implantation
    • Buvidal®: Depotpräparat mit einer Wirkdauer von 1 Woche (Wirkstärken 8 mg, 16 mg, 24 mg und 32 mg) oder 1 Monat (Wirkstärken 64 mg, 96 mg, 128 mg und 160 mg) zur subkutanen Injektion
      • Behandlungsbeginn bei Patient:innen mit bisheriger Anwendung von
      • Eindosierung bei Patient:innen, die
      • Maximaldosierungen
        • Wöchentliche Höchstdosis bei wöchentlicher Behandlung: 32 mg s.c. + zusätzlich 8 mg s.c.
        • Monatliche Höchstdosis bei monatlicher Behandlung: 160 mg s.c.
  • Retardiertes Morphin
  • Codein/Dihydrocodein

Umrechnung gängiger Substitutionsmittel (Äquivalenzdosierungen)

Für Informationen zur Umrechnung von Opioiden in der Schmerztherapie siehe: Äquivalenzdosierungen nicht-parenteral verabreichter Opioide!

Umrechnung gängiger Substitutionsmittel bei Opioidabhängigkeit
Beispieldosierungen (Auswahl) Faktor
Methadon-Razemat (p.o.) 10 mg (1 mL) 20 mg (2 mL) 40 mg (4 mL) 60 mg (6 mL) 100 mg (10 mL) 1
Levomethadon (p.o.)

5 mg (1 mL)

10 mg (2 mL)

20 mg (4 mL)

30 mg (6 mL) 50 mg (10 mL) 0,5
Buprenorphin (sublingual)

2 mg

4 mg

8 mg

12 mg 20 mg ∼0,2

Buprenorphin/Naloxon (sublingual)

2 mg 4 mg 8 mg 12 mg 20 mg ∼0,2
Morphin (p.o.) 60–80 mg ∼120 mg ∼240 mg ∼360 mg ∼600 mg 6–8

Die angegebenen Äquivalenzdosierungen dienen lediglich der Orientierung und unterliegen inter- sowie intraindividuellen Unterschieden!

Substitution mit Diacetylmorphin (Heroin) [20]

  • Voraussetzungen zur Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde an die durchführende Einrichtung
    • Durchführung durch eine suchtmedizinisch qualifizierte ärztliche Person mit Erfahrung in der Diacetylmorphin-Behandlung
    • Einbindung der Einrichtung in das örtliche Suchthilfesystem
    • Ausreichende und zweckdienliche personelle und materielle Ausstattung
  • Aufnahmekriterien
    • Mind. 2 Jahre bestehende Opioidabhängigkeit einhergehend mit schweren somatischen und psychischen Folgeerkrankungen
    • Nachweis über erfolglose Behandlungen der Opioidabhängigkeit, von denen mind. eine 6-monatige Behandlung mit einem anderen Substitutionsmittel als Diacetylmorphin war
    • Alter ≥18 Jahre
  • Ablauf
    • Öffnungszeiten der Einrichtung: 12 h/Tag mit 3 täglichen Vergabezeiten
    • Atemalkoholtest und klinischer Ausschluss von weiteren Kontraindikationen vor Applikation des Diacetylmorphins
    • Aushändigen der individuellen Dosis in einer Spritze an Patient:innen in einem separaten Raum
    • Selbstständige Injektion des Diacetylmorphins unter Aufsicht
    • 30-minütiges Verbleiben der Patient:innen in der Einrichtung im Anschluss an die Injektion
  • Dauer der Behandlung: Überprüfung der Voraussetzungen für die Substitutionsbehandlung mit Diacetylmorphin spätestens alle 2 Jahre durch eine Zweitmeinung einer suchtmedizinisch qualifizierten ärztlichen Person, die nicht der Einrichtung angehört

Supportive Maßnahmen

Zum allgemeinen Vorgehen bei Abhängigkeitserkrankungen siehe: Therapie von Abhängigkeiten

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Rechtsmedizinischer Nachweistoggle arrow icon

  • Im Blut: Bis ca. 24 h
  • Im Urin: Bis zu einer Woche
  • In Haaren
    • Nachweis von Morphin und Morphinmetabolit-Anreicherung in Haarabschnitten bei häufigem Konsum
    • Grober Rückschluss auf den Konsumzeitraum anhand der Haarlänge
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Opioidsubstitution: Wissen für Praxis, Station und Notaufnahme (März 2024)

Gefängnismedizin - Herausforderungen und Vorurteile (April 2022)

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Kodierung nach ICD-10-GM Version 2026toggle arrow icon

F11.-: Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide

T40.-: Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene]

Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2026, BfArM.

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