Zusammenfassung
Die Masern sind eine hochansteckende virale Infektionskrankheit, die typischerweise zweiphasig mit einem katarrhalischen Stadium und einem an vorübergehende Entfieberung anschließenden Exanthemstadium verläuft. Das katarrhalische Stadium zeichnet sich durch Fieber, Husten, Konjunktivitis, Rhinitis, Enanthem und die pathognomonischen Koplik-Flecken aus – im Folgestadium manifestiert sich das makulopapulöse Exanthem typischerweise zuerst hinter den Ohren, betrifft im Verlauf den gesamten Körper und geht mit schwerem Krankheitsgefühl und hohem Fieber einher. Masern führen zu einer passageren Immunsuppression, teils schwerwiegende Komplikationen wie Enzephalitis, Otitis oder Pneumonien können auftreten. Bei Immunsupprimierten ist die Gabe von Immunglobulin nach Exposition möglich. Nach durchgemachter Infektion besteht lebenslange Immunität. Zur Prävention steht ein Lebendimpfstoff zur Verfügung (Masern-Mumps-Röteln-(Varizellen‑)Kombinationsimpfstoff), der als Standardimpfung im Alter von 11 und 15 Monaten empfohlen wird. Eine seltene aber stets letale Spätkomplikation von Masern, die auch Immunkompetente betreffen kann, ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE).
Epidemiologie
- Häufigkeit: In den letzten 5 Jahren jährlich schwankende Fallzahlen zwischen <200 und ≈2.500 Fällen/Jahr in Deutschland (gemeldete Fälle) [1]
- Altersgipfel von Masern ist abhängig von der Durchimpfungsrate der Bevölkerung
- In Deutschland verschiebt sich das Auftreten einer Masernerkrankung immer mehr in das Jugend- und Erwachsenenalter (>50% der Erkrankungen)
- Hohe Inzidenz bei Kindern ≤1 Jahr
- In den letzten Jahren kam es wiederholt zu epidemischen Masernausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen/Kindergärten)
- In Ländern des Globalen Südens sind hauptsächlich Kleinkinder betroffen
Bereits ein kurzer Kontakt über eine Entfernung von wenigen Metern kann zur Infektion führen!
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die epidemiologischen Daten auf Deutschland.
Ätiologie
- Erreger: Masernvirus aus der Gattung der Morbilli-Viren (RNA-Virus aus der Gruppe der Paramyxoviren) [2]
- Übertragung: Tröpfcheninfektion oder aerogene Übertragung [2]
- Kontagiositätsindex ≈ 1,0
- Manifestationsindex >0,9
- Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Ca. 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems [2]
Das Masernvirus führt bei nahezu allen nicht-geschützten Personen nach Kontakt zu einer Infektion und anschließend zu einer Erkrankung!
Symptomatik
- Inkubationszeit
- Etwa 8–10 Tage bis Prodromi auftreten, 12–15 Tage bis zum Auftreten eines Exanthems
- Prodromalstadium (katarrhalisches Vorstadium)
- Fieber, Schnupfen, bellender Husten, Konjunktivitis, Lichtscheu
-
Nach ca. 3 Tagen Enanthem der Mundhöhle mit Koplik-Flecken (60–70%)
- „Kalkartige Spritzer“ an der Wangenschleimhaut
- Mit Spatel nicht abwischbar
- Pathognomonischer Befund [3]
- Exanthemstadium
- Meist 3–7 Tage nach Beginn der Initialsymptome
- Hohes Fieber, schweres Krankheitsgefühl
- Generalisierte Lymphadenopathie
-
Makulopapulöses, großfleckiges, teils konfluierendes Exanthem
- Häufig retroaurikulärer Beginn
- Ausdehnung von dort über den ganzen Körper
- Abblassen des Exanthems nach 4–5 Tagen, teils mit „kleieförmiger“ Schuppung
- Hämorrhagischer Charakter des Exanthems muss nicht mit besonders schwerem Verlauf assoziiert sein
- Ggf. Diarrhö
Mitigierte Masern (abgeschwächte Verläufe) können bei unvollständiger Immunität (z.B. nach Gabe von Immunglobulin, bei Neugeborenen) auftreten - das Exanthem kann dabei fehlen, die Patienten sind trotzdem infektiös!
Zweigipfliges Fieber: kurzzeitige Entfieberung beim Übergang vom Prodromalstadium in das Exanthemstadium!
Diagnostik
- Klinik: Typische Anamnese und Klinik diagnostisch wegweisend
- Labor: Zur Sicherung der Diagnose, ggf. ist die Einleitung von Schutz- und Isolationsmaßnahmen bei Gefahr von Ausbrüchen zu erwägen
- Typischerweise Leukopenie mit Lymphopenie und Linksverschiebung
- Masernspezifische IgM-Antikörper aus Serum, Plasma oder Liquor
- Bei Durchbruchserkrankungen (Erkrankung von Geimpften) kommt es häufig nicht zu einer signifikanten IgM-Antwort, ein negativer IgM-Befund schließt folglich eine Maserninfektion nicht aus! Nach 10–14 Tagen zeigt sich häufig ein IgG-Anstieg, sodass im Zweifel eine IgG-Verlaufsuntersuchung sinnvoll ist
- Direkter Virusnachweis mittels RT-PCR : Aus Nasenrachenabstrich, Konjunktivalabstrich, Bronchialsekret, Urin oder Liquor
- Weitere Untersuchungsverfahren: Genotypisierung , Virusanzucht , Virusdirektnachweis (fluoreszenz-mikroskopisch)
Negative Laborbefunde sind nicht beweisend für den Ausschluss der Diagnose, da die Instabilität des Masernvirus zu einem falsch-negativen Ergebnis führen kann!
Differenzialdiagnosen
Klassische pädiatrische Exanthemerkrankungen
Die Masernerkrankung ist eine der 6 „klassischen pädiatrischen Exanthemerkrankungen“.
- Masern („First disease“)
- Scharlach („Second disease“)
- Röteln („Third disease“)
- Morbus Dukes-Filatow („Fourth disease“)
- Ringelröteln („Fifth disease“)
- Dreitagefieber („Sixth disease“)
- Weitere Differenzialdiagnosen
- Makulopapulöses Arzneimittelexanthem
- Infektiöse Mononukleose
- Allergisches Exanthem
- Unspezifisches Virusexanthem
- Kawasaki-Syndrom
- Dengue Fieber
- Lues II
- Windpocken
- PIMS (Pädiatrisches Inflammatorisches Multisystem Syndrom)
Übersicht der klassischen pädiatrischen Exanthemerkrankungen
Übersicht der klassischen pädiatrischen Exanthemerkrankungen | |||
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Kontagiosität und Inkubationszeit | Exanthem | Besonderheiten | |
Masern |
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Scharlach |
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Röteln |
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- Siehe auch: Exantheme im Kindesalter - Gesamtübersicht
AMBOSS erhebt für die hier aufgeführten Differenzialdiagnosen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Therapie
- Symptomatisch
- Antipyretika (siehe auch: Fiebersenkung in der Pädiatrie)
- Ggf. Hustenstiller
- Z.B. Noscapin
- Darreichungsformen: Saft , Tropfen und Dragees
- Dosierungsempfehlungen
- Nicht zugelassen für Säuglinge <6 Monate
- Bei produktivem Husten ist die Unterdrückung des Hustenreizes nicht sinnvoll, bei Vorliegen einer bronchoobstruktiven Komponente (Asthma, obstruktive Bronchitis) Hustenstiller nur in Kombination mit Salbutamol bzw. vergleichbaren bronchienerweiternden Medikamenten verwenden!
- Kinder 6 Monate bis 3 Jahre
- Kinder 3–12 Jahre
- Kinder >12 Jahre
- Z.B. Noscapin
- Ggf. Flüssigkeitssubstitution intravenös notwendig
- Bei bakterieller Superinfektion: Antibiotische Therapie je nach Fokus (siehe auch: Komplikationen bei Masern)
- Bei Vitamin-A-Mangel [5]: Vitamin-A-Substitution
- Kinder 0–6 Monate
- Kinder 6–12 Monate
- Kinder >12 Monate
Komplikationen
Das Auftreten von Komplikationen im Zusammenhang mit Masern hängt von Alter, geografischer Region, Ernährungszustand und Immunzustand des Patienten ab.
- Bakterielle Superinfektion
- Otitis media
- Bronchitis oder Pneumonie
- Masernkrupp: Schwere Laryngitis mit Ulzera der Stimmbänder, Glottisödem und Membranbildung, ausgelöst durch das Masern-Virus
- Riesenzellpneumonie (Masernpneumonie)
- Tuberkulose: Bei Maserninfektion besteht eine besondere Anfälligkeit für Tuberkulose sowie das Risiko einer Tuberkulose-Reaktivierung bis hin zur Miliartuberkulose und tuberkulösen Meningitis
Masern-Enzephalitis [6][7]
- Akute Masern-Enzephalitis : Auftreten binnen 2 Wochen nach dem Masernexanthem
- Häufigkeit: 1:1.000 Maserninfektionen
- Pathogenese: Wahrscheinlich akute allergische Enzephalitis ohne Virusnachweis mit ausgeprägter Entzündung und Demyelinisierung
- Klinik: Unterschiedliche zerebrale Symptome
- Kopfschmerzen, ggf. Fieber
- Epileptische Anfälle
- Motorische Auffälligkeiten
- Verhaltensauffälligkeiten
- Bewusstseinsstörungen bis zum Koma
- Diagnostik: Eine Diagnosestellung ist meist allein durch den zeitlichen Zusammenhang von Enzephalitis und akuter Masern-Infektion (IgM im Serum!) möglich
- MRT: Im Akutstadium hyperintens darstellbare Enzephalitisherde insb. im subkortikalen Marklager, Hirnstamm und Kleinhirn
- Serum: Nachweis von IgM- und ggf. IgG-Antikörpern
- Liquor: Schrankenstörung, Pleozytose, ggf. intrathekale Synthese von masernspezifischen Antikörpern
- Therapie: Keine kausale Therapie verfügbar, es erfolgt eine symptomatische Therapie
- Prognose: Residualschäden des ZNS in 20–40%
- Letalität: 10–20%
- Subakute Masern-Enzephalitis : Tritt bei meist immunsupprimierten Patienten 1–7 Monate nach Erstinfektion auf
- Häufigkeit: 1:1.500 bis 1:2.000 Maserninfektionen
- Pathogenese: Defektes Replikationsverhalten von Masernviren mit verminderter Synthese von mRNS für die Hüllproteine und deutlich langsamerer Vermehrung der Viren
- Klinik
- Häufig ohne vorangegangenes Masernexanthem
- Initial zunehmende Lethargie, Fieber, Schwäche, verwaschene Sprache
- Im Verlauf epileptische Anfälle und progrediente Bewusstseinstrübung
- Diagnostik: Die Verdachtsdiagnose ergibt sich entweder aus einer Masernerkrankung oder -exposition und dem Auftreten neurologischer Symptome in verzögertem zeitlichen Zusammenhang oder aus/anhand von Untersuchungen, die aufgrund der neurologischen Symptome veranlasst werden und letztlich zur Diagnosestellung führen.
- Serum: Meist nicht wegweisend, da kein Antikörper-Nachweis
- Liquor: Oft unauffällig, selten Schrankenstörung, Pleozytose, ggf. intrathekale IgG-Synthese, Masernvirus-PCR
- CT/MRT: Unspezifische Befunde, kortikale Atrophien, signalintensive Zonen im MRT (Nucleus caudatus, frontaler/parietaler/temporaler Kortex, Kleinhirn)
- EEG: Grundrhythmus-Verlangsamung
- Hirnbiopsie bei Immunsupprimierten (insb. mit ALL), wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind:
- Masernerkrankung oder -exposition 1–12 Monate vorher
- Nicht-febrile therapieresistente fokale Anfälle +/− Generalisierung
- Fehlen entzündlicher Liquorveränderungen
- Therapie: Keine kausale Therapie verfügbar, es erfolgt eine symptomatische Therapie
- Prognose: Residualschäden des ZNS bei ca. 20% der überlebenden Patienten
- Sterblichkeit: 30–85%, häufig letal innerhalb von Wochen bis Monaten
Subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) [6][8][9][10][11][12]
Es handelt sich bei dieser sog. „slow-virus-infection“ um eine Spätkomplikation (durchschnittlich 2–10 Jahre nach der Infektion ), die sich in einer progredienten, demyelinisierenden, generalisierten Entzündung des Gehirns manifestiert und immer letal endet. Initial ist mit Verhaltensauffälligkeiten und Schulversagen zu rechnen, im Verlauf kommt es zu stereotypen Bewegungen, epileptischen Anfällen, einem zunehmenden geistigen Abbau und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma
Es wurde bisher immer der Masern-Wildtyp, niemals das Impfvirus nachgewiesen!
- Epidemiologie
- Pathogenese: Persistierende Infektion mit einem defekten Masernvirus, veränderte zelluläre und humorale Immunität, veränderte Expression von Virusprotein
- Klinik in 4 Stadien
- Verhaltensauffälligkeiten und kognitiver Abbau
- Periodische stereotype Bewegungen oder Myoklonien, motorischer Abbau, Demenz, therapierefraktäre epileptische Anfälle
- Pyramidale und extrapyramidale Symptome, fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Verschwinden der periodischen stereotypen Bewegungen/Myoklonien
- Dezerebrationssyndrom (Tonuserhöhung, vegetative Entgleisungen, Koma)
- Diagnostik
-
EEG mit Radermecker-Komplexen: Komplexe aus periodisch wiederkehrenden generalisierten, bilateralen, polymorphen, hochamplitudigen Deltawellen. Sie treten in regelmäßigen Abständen von 4–10 Sekunden auf
- Statt der typischen Komplexe können auch alternative EEG-Muster vorliegen. Im Verlauf kommt es zur Ausbildung hochamplitudiger dysrhythmischer Wellen und final zur Amplitudenabflachung.
- Interindividuell zeigen sich polymorphe Erscheinungsbilder der Radermecker-Komplexe, beim einzelnen Patienten zeigen sich jedoch i.d.R. stereotype Erscheinungsbilder
- Radermecker-Komplexe korrelieren mit den Myoklonien und Hyperkinesen
- Weitere Diagnostik
- Liquor: Hohe Titer masernspezifischer Antikörper, masernspezifische oligoklonale Banden (= autochthone IgG-Produktion)
- Serum: Hohe Titer masernspezifischer Antikörper
-
EEG mit Radermecker-Komplexen: Komplexe aus periodisch wiederkehrenden generalisierten, bilateralen, polymorphen, hochamplitudigen Deltawellen. Sie treten in regelmäßigen Abständen von 4–10 Sekunden auf
- Therapie: Keine kausale Therapie verfügbar, symptomatisch
- Prognose: 100% Sterblichkeit innerhalb von 1–3 Jahren (mind. 6 Wochen, max. 10 Jahre)
- Meldepflicht: Erkrankung und Tod durch SSPE sind nach Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt zu melden [13]
Es werden die wichtigsten Komplikationen genannt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Prognose
- Letalität in Deutschland: 0,05–0,1%
- Bei unkompliziertem Verlauf ist die Prognose gut
- Insb. bei Säuglingen und immungeschwächten Patienten kommen letale Verläufe vor
- Letalität in einigen Ländern des Globalen Südens: Bis zu 6%
- Insgesamt hohe Letalität von Masern aufgrund häufig bestehender Risikofaktoren (z.B. Mangelernährung oder Immundefizienz)
- Langzeitfolgen: Passagere Immunschwäche, die nach neuester Studienlage oft über Monate bis Jahre andauert [14]
Prävention
Masern-Impfung [15]
Die STIKO empfiehlt allen Kindern im Alter von 11 Monaten bis 17 Jahren und allen nach 1970 geborenen Erwachsenen die Impfung gegen Masern (mit MMR(V)-Impfstoff) als Standardimpfung. Seit dem 1. März 2020 ist die Masernimpfung (oder der Nachweis ausreichender Immunität) für bestimmte Indikationen gesetzlich vorgeschrieben: Sowohl für Kinder ab dem Alter von 1 Jahr, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, als auch für nach 1970 geborenes Personal dieser Einrichtungen und des Gesundheitsdienstes. [13]
Indikationen
- Standardimpfung
- Alle Kinder: 2 Impfdosen im Alter von 11 und 15 Monaten
- Erwachsene (nach 1970 Geborene) ohne Impfung, mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus: 1 Impfdosis mit MMR(V)-Impfstoff [16]
- Nachholimpfung
- Personen <18 Jahren: 2 Impfdosen mit MMR(V)-Impfstoff im Mindestabstand von 4 Wochen
- Indikationsimpfung
- Vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung bei Säuglingen im Alter von 9–10 Monaten
- Bei Ausbruch
- Alle nach 1970 geborenen Personen ≥9 Monaten mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung: Einmalige MMR(V)-Impfung + ggf. altersentsprechende Vervollständigung mit einer weiteren Impfdosis im Mindestabstand von 4 Wochen
- Säuglinge im Alter von 6–8 Monaten (Off-Label) nach Risiko-Nutzen-Abwägung
- Berufsbedingte Impfung [16]
- Nach 1970 geborenes Personal mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung: 2 Impfdosen MMR(V)-Impfstoff
- Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete und Asylsuchende
- Personal in Gemeinschaftseinrichtungen sowie Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene
- Betreuungspersonal von Personen mit Immunschwäche
- Gesundheitspersonal
- Nach 1970 geborenes Personal mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit unvollständiger Impfung: 2 Impfdosen MMR(V)-Impfstoff
- Gesetzliche Masern-Impfpflicht (nach Masernschutzgesetz)
- Kinder ab 1 Jahr
- Bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung
- Bei Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften
-
Erwachsene (nach 1970 Geborene) [13]
- Personal in Gemeinschaftseinrichtungen/-unterkünften und Gesundheitspersonal
- Geflüchtete und Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften [17]
- Nachweis des Masernschutzes [18]
- Form des Nachweises
- Dokumentation der Masernimpfung (Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung)
- Ärztliche Bescheinigung über vorhandene Masernimmunität
- Bestätigung einer Einrichtung oder staatlichen Stelle über bereits erfolgten Nachweis
- Bei Kontraindikationen für eine Masernimpfung: Ärztlicher Nachweis erforderlich
- Kontrolle des Masernschutzes: Verantwortung der entsprechenden Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen
- Konsequenzen eines unzureichenden Masernschutzes
- Kein Neueintritt in Gemeinschafts-/Gesundheitseinrichtungen
- Bei Schul-/Unterbringungspflicht oder vorbestehender Betreuung/Tätigkeit in der Einrichtung: Meldepflicht an das Gesundheitsamt
- Form des Nachweises
- Kinder ab 1 Jahr
- Reisemedizinische Empfehlungen: DTG-Reiseimpfungen-Masern
Durchführung
- Impfstoff
- Lebendimpfstoff in Kombination mit Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Varizellen (MMRV)
- Siehe auch: Masern-Impfstoff
- Impfschema
- 2 Impfdosen im Mindestabstand von 4 Wochen
-
Standardimpfung im Kindesalter: 2 Impfdosen im Alter von 11 und 15 Monaten
- Veraltetes Impfschema: 2 Impfdosen im Alter von 11–14 Monaten und 15–23 Monaten
- Für die 1. Impfung wird die Gabe des MMR-Impfstoffs mit gleichzeitiger Varizellen-Impfung (an verschiedenen Körperstellen) empfohlen
- Für die 2. Impfung kann der MMRV-Impfstoff verwendet werden
- Bei angestrebter schneller Immunisierung: 2. Impfdosis nach 4 Wochen möglich
- Immunitätsfeststellung nach Masernimpfung: Impfbuchkontrolle, bei 2 dokumentierten MMR- oder Masernimpfungen kann von einer ausreichenden Immunität ausgegangen werden
- Impfschutz
- Zuverlässiger lebenslanger Schutz anzunehmen
- Wirksamkeit >92% bei einmaliger und 98–99% bei zweimaliger Impfung
Die zweite MMR(V)-Impfung ist keine (!) Boosterimpfung! Sie sorgt für die Schließung von Impflücken, falls die erste Impfung versagt hat!
Die Masernimpfung schützt nicht nur vor Masern, sondern auch vor jahrelanger Immunschwäche nach Maserninfektion! [14]
Bei Kindern soll eine konsequente Masernimpfung und bei unvollständig (weniger als zweimal) geimpften Personen oder bei Personen mit unklarem Impfstatus, die nach 1970 geboren wurden, eine Nachimpfung durchgeführt werden (DGIM - Klug entscheiden in der Infektiologie)!
Unerwünschte Wirkungen [2][16][19][20][21]
- Milde unerwünschte Wirkungen: Häufig
- Fieber in 5–15%
- Lokalreaktionen in ca. 5%
- Exanthem (nicht-kontagiöse „Impfmasern“) in ca. 5%
- Arthralgien in ca. 1%
- Mäßig schwere unerwünschte Wirkungen: Gelegentlich bis selten
- Fieberkrämpfe (Risikoerhöhung um 0,3–0,8%)
- (Selbstlimitierende) Thrombozytopenie (3 Fälle pro 100.000 MMR-Impfdosen)
- Schwere unerwünschte Wirkungen: Sehr selten (ca. 1 Fall je 1 Million MMR-Impfdosen)
- Kein Zusammenhang nachweisbar/belegt
- Autismus [22][23]
- Morbus Crohn/Colitis ulcerosa
- Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)
Postexpositionsprophylaxe bei Masern [2][15]
Postexpositionelle aktive Immunisierung
- Indikation
-
Alle nach 1970 geborenen immunkompetenten Personen ≥9 Monate ohne Impfung, mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus
- Postexpositionelle Riegelungsimpfung: Aktive Immunisierung aller ungeimpften bzw. nur einmal geimpften und nie erkrankten Personen in Gemeinschaftseinrichtungen, um die weitere Verbreitung des Erregers zu unterbinden
- Säuglinge im Alter von 6–8 Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung (Off-Label Use)
-
Alle nach 1970 geborenen immunkompetenten Personen ≥9 Monate ohne Impfung, mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus
- Ziel
- Erkrankung verhindern bzw. Abschwächung der Symptomatik mit Verkürzung der Erkrankungszeit
- Weiterverbreitung verhindern
- Durchführung
- 1 Impfdosis MMR(V)-Impfstoff, möglichst max. 3(–5) Tage nach Kontakt
- Im Verlauf Vervollständigung der Grundimmunisierung
- Nicht oder unvollständig geimpfte Kinder im Alter von 11 Monaten–17 Jahren: 2. MMR(V)-Impfung mit Mindestabstand von 4 Wochen
- Säuglinge im Alter von 9–10 Monaten: 2. MMR(V)-Impfung zu Beginn des 2. Lebensjahres
- Säuglinge im Alter von 6–8 Monaten: Insgesamt 3 Impfdosen, 2. und 3. MMR(V)-Impfung im Alter von 11 und 15 Monaten
Postexpositionelle passive Immunisierung [24]
- Indikation
- Ungeschützte Personen mit hohem Komplikationsrisiko, bei denen eine Impfung kontraindiziert ist (Säuglinge <6 Monate, Schwangere, Immungeschwächte)
- Säuglinge im Alter von 6–8 Monaten nach individueller Risiko-Nutzen-Abwägung als Alternative zur Aktivimpfung
- Durchführung
- Innerhalb von 6 Tagen nach Masernkontakt
- IVIG
Nach einer Immunglobulingabe ist eine nachfolgende MMR(V)-Impfung für 8 Monate nicht sicher wirksam. Dies sollte bei der Indikation zur Immunglobulingabe berücksichtigt werden!
Weitere Maßnahmen
- Ausschluss aller Kontaktpersonen und Erkrankten aus Gemeinschaftseinrichtungen für mind. 14 Tage
- Nicht erforderlich bei Kontaktpersonen
- Mit vorhandenem Impfschutz
- Nach erfolgter postexpositioneller Impfung (Riegelungsimpfung)
- Nach durchgemachter Krankheit
- Nicht erforderlich bei Kontaktpersonen
Meldepflicht
- Arztmeldepflicht nach § 6 IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Verdachts-, Krankheits- oder Todesfällen
- Labormeldepflicht nach § 7 IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis
- Meldepflicht für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 und § 34 (6) IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Verdachts- und Krankheitsfällen
Studientelegramme zum Thema
- Studientelegramm 71-2019-1/3: MMR-Impfung und Autismus
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Masern
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Kodierung nach ICD-10-GM Version 2025
- B05.-: Masern
- Inklusive: Morbilli
- Exklusive: Subakute sklerosierende Panenzephalitis (A81.1)
- B05.0+: Masern, kompliziert durch Enzephalitis (G05.1*)
- Enzephalitis bei Masern
- B05.1+: Masern, kompliziert durch Meningitis (G02.0*)
- Meningitis bei Masern
- B05.2+: Masern, kompliziert durch Pneumonie (J17.1*)
- Pneumonie bei Masern
- B05.3+: Masern, kompliziert durch Otitis media (H67.1*)
- Otitis media bei Masern
- B05.4: Masern mit Darmkomplikationen
- B05.8: Masern mit sonstigen Komplikationen
- B05.9: Masern ohne Komplikation
- Masern o.n.A.
- A81.-: Atypische Virusinfektionen des Zentralnervensystems
- A81.1: Subakute sklerosierende Panenzephalitis
- Einschlusskörperchenenzephalitis (Dawson)
- Sklerosierende Leukenzephalopathie (van Bogaert)
- A81.1: Subakute sklerosierende Panenzephalitis
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2025, BfArM.