Abstract
Dem Herpes zoster (Gürtelrose oder häufig verkürzt Zoster) liegt die Reaktivierung einer Varizelleninfektion zugrunde, da das Virus nach einer Primärinfektion im Kindesalter (in Form von Windpocken) lebenslang in den Hirn- und Spinalganglien persistiert. Eine Reaktivierung kann durch Stress oder Immunschwäche ausgelöst werden und tritt als schmerzhafte unilaterale und dermatombezogene Hautrötung mit Bläschen in Erscheinung. Durch den Einsatz von antiviralen Medikamenten (insb. Aciclovir) kommt es i.d.R. zu einer folgenlosen Ausheilung. Mögliche Komplikationen sind eine Enzephalitis oder insb. bei älteren Menschen eine (oft lebenslang anhaltende) schmerzhafte Post-Zoster-Neuralgie.
Befällt das Virus die Hirnnerven, kann es beim Zoster ophthalmicus zu Visusverlust und beim Zoster oticus zu Fazialisparese und Schwerhörigkeit kommen. In diesen Fällen ist eine schnelle Einleitung der antiviralen Therapie besonders wichtig.
Epidemiologie
- Vorkommen: Weltweit
- Lebenszeitprävalenz: ca. 50%
- Inzidenz [1][2]
- 75:100.000 Kinder <10 Jahre pro Jahr
- 1000:100.000 Erwachsene pro Jahr
- Alter: In jedem Alter möglich, insb. Menschen >50 Jahre betroffen
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die epidemiologischen Daten auf Deutschland.
Ätiologie
- Erreger: Varizella-Zoster-Virus (VZV) = Humanes Herpesvirus 3 (HHV-3)
- Reservoir: Mensch (einzig bekanntes Reservoir)
- Primärinfektion: Windpocken mit lebenslangem Persistieren des Virus in den Spinal- bzw. Hirnganglien
- Reaktivierung: Herpes zoster infolge einer (oft passageren) Immunschwäche
- Übertragung: Nur Schmierinfektion (Kontakt zu erregerhaltigem Bläscheninhalt: direkt von Mensch zu Mensch oder indirekt über Gegenstände)
- Personen, die keine Windpockenerkrankung durchgemacht und keine Impfung erhalten haben, können angesteckt werden und an Windpocken erkranken
- Herpes zoster bekommt man nie durch Ansteckung, sondern immer durch Reaktivierung einer vorangegangenen VZV-Infektion (Windpocken) oder VZV-Impfung
- Eine diaplazentare Übertragung auf das Ungeborene erfolgt bei Herpes zoster der Schwangeren nicht
- Infektiosität: Von Exanthembeginn bis etwa 5–7 Tage danach („bis das letzte Bläschen verkrustet ist“)
- Geringere Kontagiosität als bei der Primärinfektion mit Windpocken, da nur das Bläschensekret infektiös ist
- Mögliche Auslöser einer Immunschwäche und damit einer Reaktivierung
- Stress
- Malignome
- HIV-Infektion
- Andere Infektionskrankheiten
- Immunsuppressive Therapie
Kein Zoster ohne vorherige Windpockenerkrankung oder VZV-Impfung!
Pathophysiologie
- Erstinfektion in Form von Windpocken → Wahrscheinlich gelangt das Virus neurogen von der Haut in die Hirn- und Spinalganglien → Lebenslanges Verbleiben in den Ganglien → Reaktivierung bei (passagerer) Immuninsuffizienz → Viren gelangen über die sensiblen Nerven an die Hautoberfläche, vermehren sich dort und verursachen am entsprechenden Dermatom den Herpes zoster in Form multipler uniformer Bläschen
- Warum bei der Reaktivierung nur bestimmte Dermatome betroffen sind, ist derzeit nicht geklärt
Symptome/Klinik
- Reduzierter Allgemeinzustand und Fieber
- Lokalbefund dermatombezogen: Meist 1–3 Dermatome auf einer Körperhälfte (unilateral), in 75% thorakal
Verlaufs- und Sonderformen
- Zoster sine herpete: Fehlen von Läsionen
- Zoster duplex: Beidseitiger Befall bzw. Überschreiten der Mittellinie
- Zoster gangraenosus: Nekrotisieren der Läsionen
- Zoster generalisatus: Generalisierte Läsionen, ggf. sekundär hämatogene Streuung und Organmanifestationen
- Zoster ophthalmicus: Zoster des Auges mit Befall des N. ophthalmicus
- Zoster oticus: Zoster des Ohrs, ggf. mit Befall des N. vestibulocochlearis und/oder N. facialis
- Zoster genitalis: Zoster im Genitalbereich mit Befall von regionalen Nerven
Der Zoster generalisatus ist ein fakultatives kutanes paraneoplastisches Syndrom; die Malignomsuche wird daher dringend empfohlen!
Zoster ophthalmicus
Definition
- Reaktivierung einer VZV-Infektion mit Befall des 1. Trigeminusastes: N. ophthalmicus
Epidemiologie
- Alter: In jedem Alter möglich, meist zwischen 40 und 60 Jahren
- Risikofaktor: Immunschwäche
Klinik
- Reduzierter Allgemeinzustand und Fieber
- Typische Hauteffloreszenzen und starke Schmerzen im Innervationsgebiet, insb. Stirn, Nasenrücken und Nasenspitze
- Ggf. Hutchinson-Zeichen: Herpetiforme Hautläsion im Bereich der Nasenspitze als Erstsymptom eines Herpes zoster
- Reduzierte Sensibilität des betroffenen Areals, ggf. auch der Hornhaut
- Schwere intraokulare Manifestationen möglich, bspw. Uveitis, Iritis, Konjunktivitis, Keratitis, Sehnervenentzündung
Die Effloreszenzen von Herpes zoster, Zoster oticus und Zoster ophthalmicus haben das gleiche Erscheinungsbild!
Spezifische Diagnostik
- I.d.R. Klinik und Anamnese ausreichend
- Siehe auch: Diagnostik bei Herpes zoster
Therapie
- Immer: (Mit‑)Betreuung durch einen Augenarzt
- Antivirale Therapie: Aciclovir i.v. (siehe: Therapie des Herpes zoster bei schweren Verläufen)
- Zusätzlich topische Glucocorticoide, bspw. Dexamethason-Augentropfen
Komplikationen
- Selten bleibender Visusverlust
- Häufig passagere Hypästhesien und Post-Zoster-Neuralgie
Ein Zoster ophthalmicus kann zum Visusverlust auf der betroffenen Seite führen!
Zoster oticus
Definition
- Reaktivierung einer VZV-Infektion, ggf. mit Befall der Hirnnerven VII (N. facialis, in knapp 90% der Fälle) und/oder VIII (N. vestibulocochlearis)
Epidemiologie
Klinik
-
Fieber und Hautsymptome wie bei Gürtelrose
- Schmerzhafte Bläschen im äußeren Gehörgang und auf der Ohrmuschel sowie Ohrenschmerzen
- Oft Beteiligung zervikaler Dermatome
-
Bei Befall des Nervus facialis (VII): Ipsilaterale periphere Fazialisparese
- Ramsay-Hunt-Syndrom: Trias aus
- Schmerzhaften Bläschen im äußeren Gehörgang und auf der Ohrmuschel
- Ohrenschmerzen
- Ipsilateraler peripherer Fazialisparese
- Ramsay-Hunt-Syndrom: Trias aus
- Bei Befall des Nervus vestibulocochlearis (VIII): Schwindel und Schallempfindungsschwerhörigkeit
- Selten zusätzliche Beteiligung von N. vagus, N. abducens, N. hypoglossus oder N. glossopharyngeus
Die Effloreszenzen von Herpes zoster, Zoster oticus und Zoster ophthalmicus haben das gleiche Erscheinungsbild!
Spezifische Diagnostik
- Klinik und Anamnese
- Tonschwellenaudiometrie
- Liquordiagnostik erwägen Siehe auch Diagnostik der peripheren Fazialisparese [3]
- Siehe auch: Diagnostik bei Herpes zoster
Therapie
- Valaciclovir p.o.
- plus Prednison p.o. oder i.v.
- Bei schwerem Verlauf (z.B. Tinnitus, Schwindel oder Hörverlust): Aciclovir i.v. (siehe: Therapie des Herpes zoster bei schweren Verläufen)
Komplikationen
- Hörverlust
- Persistierende Fazialisparese
- Post-Zoster-Neuralgie in ca. 50% der Fälle
Ein Zoster oticus kann zu Hörverlust und bleibenden Fazialisparesen auf der betroffenen Seite führen!
Diagnostik
- Typische Anamnese und Klinik i.d.R. ausreichend [1][2][4]
- Ggf. Diagnosesicherung
- Erregernachweis mittels PCR
- Bei Immungeschwächten und Schwangeren: Bläschensekret
- Bei V.a. Enzephalitis: Liquor
- Antigennachweis aus Bläschensekret/Abstrich (Objektträgerpräparat luftgetrocknet, unfixiert)
- Serologie
- VZV-spezifische Antikörper: Serum, Liquor
- Avidität von Anti-VZV-IgG: Unterscheidung Primärinfektion (Varizellen) vs. Herpes zoster
- Erregernachweis mittels PCR
Bei Herpes generalisatus oder rezidivierendem Herpes zoster sollten ein Malignom und ein Immundefekt (z.B. HIV) ausgeschlossen werden!
Therapie
Therapieziele
- Linderung und raschere Reduktion von Hautläsionen und Schmerzen
- Verringerung der Ansteckungsgefahr
- Vorbeugung einer Post-Zoster-Neuralgie
Symptomatische Therapie des Herpes zoster
- Topische Applikation
- Synthetische Gerbstoffe
- Nicht mehr empfohlen wird eine Zinkschüttelmixtur, die zwar Juckreiz lindert und Läsionen abtrocknen lässt, aber eine bakterielle Superinfektion fördert
- Analgetische Therapie
- Ibuprofen
- Für pädiatrische Dosierungen siehe: Ibuprofen (pädiatrisch)
- oder Paracetamol
- Für pädiatrische Dosierungen siehe: Paracetamol (pädiatrisch)
- ggf. plus Tramadol (Erwachsene)
- Bei sehr starken Schmerzen (Erwachsene)
- Weitere Therapieoption: Bei starken Schmerzen kann auch im Akutstadium ein Therapieversuch mit gegen neuropathische Schmerzen wirksamen Anfallssuppressiva erfolgen, siehe: Medikamentöse Therapie der Post-Zoster-Neuralgie
- Ibuprofen
- Nicht empfohlen wird die Gabe von Corticosteroiden
Antivirale Therapie des Herpes zoster [5]
- Wirkstoff: Aciclovir [4][5]
- Bei Schwangeren wird explizit Aciclovir p.o. (in gleicher Dosierung) empfohlen, da hierfür die meisten Erfahrungen vorliegen
- Bei Immunsuppression, Komplikationen oder schweren Verläufen siehe: Therapie des Herpes zoster bei schweren Verläufen
- Alternative Virostatika
- Famciclovir p.o. [4][5]
- Valaciclovir p.o. [4][5]
-
Brivudin p.o. [5]
- Rote-Hand-Brief zu Brivudin: Kontraindiziert bei Immunsuppression und/oder kürzlich stattgehabter bzw. aktueller Therapie mit Fluoropyrimidinen! [6]
- Foscarnet oder Cidofovir [7]
- Indikationsstellung
-
Eine antivirale Therapie sollte immer erfolgen bei
- Personen >50 Jahre
- Kompliziertem Verlauf
- Chronischen Hautkrankheiten, z.B. atopischer Dermatitis
- Dauertherapie mit Steroiden oder Salicylaten
- Eine i.v. antivirale Therapie sollte immer erfolgen bei
- Zoster im Kopf-Hals-Bereich (insb. ältere Patienten)
- Starker Ausprägung oder bei mehr als einem befallenen Segment
- Viszeraler, ZNS- oder Schleimhautbefall
- Immunschwäche
- Siehe: Therapie des Herpes zoster bei schweren Verläufen
- Bei allen anderen Patienten mit Herpes zoster sollte (unabhängig vom Alter) eine antivirale Therapie erwogen werden
- Nur bei einem leichten Verlauf kann auf eine antivirale Therapie verzichtet werden
-
Eine antivirale Therapie sollte immer erfolgen bei
- Therapiebeginn: Eine systemische antivirale Therapie sollte innerhalb von 2–3 Tagen nach Beginn der ersten Symptome begonnen werden, um die Erkrankungsdauer und die Schmerzen zu verringern
Eine antivirale Therapie kann bei rechtzeitigem Beginn den Krankheitsverlauf verkürzen (schnelleres Abheilen der Hautläsionen und Abklingen der Schmerzsymptomatik)!
Therapie des Herpes zoster bei Kindern [1]
- Standardtherapie: Aciclovir p.o.
- Bei Immunsuppression, schweren Verläufen oder Komplikationen : Aciclovir i.v.
Therapie des Herpes zoster bei Immunsuppression, schweren Verläufen oder Komplikationen [8]
- Aciclovir i.v.
Zusätzliche Medikamente bei schweren Verläufen [5]
- Ggf. Hyperimmunglobulin oder Interferon-β
Bei Superinfektion
- Systemische Antibiotikatherapie, bspw. mit Cefuroxim p.o. [1]
- Erwachsene
- Kinder 1 Monat–12 Jahre
- Siehe auch: Cefuroxim (pädiatrisch)
Salicylate sind bei einer Varizelleninfektion im Kindes- und Jugendalter immer kontraindiziert, da in diesem Zusammenhang das Risiko eines Reye-Syndroms erhöht ist!
Komplikationen
- Post-Zoster-Neuralgie
- Bakterielle Superinfektion, z.B. Perichondritis
- Zoster-Meningoenzephalitis (Vigilanzminderung, ggf. Meningismus): Bei entsprechender Symptomatik immer an Herpes sine herpete denken!
- Zerebrale Vaskulitis nach Varizelleninfektion [1]
- Auftreten: Bis zu mehrere Monate nach Herpes zoster (insb. Zoster sine herpete) oder Windpocken (Anamnese!)
- Klinik
- Ischämischer Hirninfarkt mit Halbseitenlähmung, Visusausfall und/oder Aphasie
- Fieber, Kopfschmerzen, Erbrechen, Krampfanfall
Es werden die wichtigsten Komplikationen genannt. Kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Post-Zoster-Neuralgie
Definition [8][9]
- Persistierende Schmerzen (>3 Monate) nach Abheilung der Hauteffloreszenzen
Epidemiologie
- Häufigkeit: 10–15% aller Fälle mit Herpes zoster
- Alter: Bis zu 50% aller Fälle betreffen ältere Menschen (>60 Jahre), bei Kindern selten
Klinik
Diagnostik [10]
- Klinik und entsprechende Anamnese mit stattgehabter Herpes-zoster-Erkrankung
- Bei Zoster sine herpete: Diagnose erschwert, daher apparative Diagnostik zur Abklärung
- Liquoruntersuchung
- Spinale MRT mit Suche nach Kontrastmittelanreicherung (entzündliche Reaktion)
Therapie [5][11]
Therapieziele
- Schmerzreduktion
- Verbesserung von Schlaf- und Lebensqualität
- Erhaltung von Sozialleben und Arbeitsfähigkeit
Medikamentöse Therapie der Post-Zoster-Neuralgie
- Erwachsene [11]
- Anfallssuppressiva mit Wirkung auf neuronale Calciumkanäle (Gabapentin, Pregabalin)
- Tri- und tetrazyklische Antidepressiva (z.B. Amitriptylin)
- Topische Therapeutika
- Bei starken Schmerzen: Opioide
- Bei ausbleibendem Erfolg unter Monotherapie ist eine Kombination aus 2–3 Wirkstoffen sinnvoller und effektiver
- Ersatzmedikamente
- Anfallssuppressiva mit Wirkung auf neuronale Natriumkanäle (z.B. Carbamazepin)
- Selektive Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer (SSNRI, z.B. Duloxetin)
- Nicht empfohlen werden Coffein, Benzodiazepine oder Muskelrelaxanzien aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials
- Kinder
- Ibuprofen
- Für genaue Dosierungsangaben siehe: Ibuprofen (pädiatrisch)
- oder Paracetamol
- Für Dosierungsangaben siehe: Paracetamol (pädiatrisch)
- ggf. plus Tramadol p.o. (ab Alter >1 Jahr)
- Ibuprofen
Zusätzliche nicht-medikamentöse Therapiemöglichkeiten
-
Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS)
- Wirkweise: Elektrische Stimulation peripherer Nerven über Hautelektroden (direkt über Schmerzareal oder versorgendem Hauptnervenstamm) → Reizinduzierte Parästhesien lindern lokal Schmerzen
- Physikalische Therapie, Ergotherapie und/oder Psychotherapie
Prognose [5]
- Persistieren häufig >1 Jahr, lebenslanger Verlauf möglich
- Bei ca. 30% der Betroffenen ist die Schmerztherapie nicht effektiv
Prognose
- Insgesamt gute Prognose, in 70% der Fälle folgenlose Ausheilung, bei 10% Post-Zoster-Neuralgie [2]
- Rezidivierende Verläufe kommen vor, sind aber eher selten
- Bei Zoster generalisatus: Letale Verläufe möglich
- Bei Zoster-Enzephalitis: Schlechte Prognose, Residualschäden häufig
Prävention
Zoster-Impfung [12]
Gegen Varizellen oder Herpes zoster geimpfte Personen haben ein geringeres Risiko, einen Herpes zoster zu entwickeln; eine Erkrankung ist allerdings auch trotz Impfung möglich.
- Varizellen-Lebendimpfstoff (Standardimpfung im Alter von 11 und 15 Monaten, siehe auch: Varizellen-Impfung)
-
Zoster-Totimpfstoff [13]
- Standardimpfung: Personen ≥60 Jahre
- Indikationsimpfung: Personen ≥50 Jahre bei schwerer Grunderkrankung
- Zoster-Lebendimpfstoff [14][15][16]
- Für weitere Informationen siehe auch: Herpes-zoster-Impfstoff
Weitere Maßnahmen [2]
- Abdecken der Läsionen, insb. im Beisein von Dritten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren
- Kein Kontakt zu Neugeborenen, Schwangeren, Menschen mit fehlender Immunität oder mit Immunschwäche
- Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen für mind. 7 Tage bzw. bis alle Effloreszenzen verkrustet sind, Wiederzulassung ohne ärztliches Attest möglich
- Im Krankenhaus: Isolierung und Handschuh-Kittel-Pflege bis das letzte Bläschen verkrustet ist
Meldepflicht
- Arztmeldepflicht
- Nach InfKrankMV und IfSGMeldeVO (nur in Brandenburg und Sachsen )
- Namentliche Meldepflicht nur bei Krankheits- oder Todesfällen
- Nach InfKrankMV und IfSGMeldeVO (nur in Brandenburg und Sachsen )
- Labormeldepflicht
- Nach § 7 IfSG
- Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis
- Nach IfSGMeldpflV ST 2005 (nur in Sachsen-Anhalt )
- Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis, auch im Zusammenhang mit konnatalen Infektionen
- Nach ThürIfKrMVO (nur in Thüringen )
- Namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis, auch ohne Hinweis auf eine akute Infektion
- Nach § 7 IfSG
Besondere Patientengruppen
Meditricks
In Kooperation mit Meditricks bieten wir durchdachte Merkhilfen an, mit denen du dir relevante Fakten optimal einprägen kannst. Dabei handelt es sich um animierte Videos und Erkundungsbilder, die auf AMBOSS abgestimmt oder ergänzend sind. Die Inhalte liegen meist in Lang- und Kurzfassung vor, enthalten Basis- sowie Expertenwissen und teilweise auch ein Quiz sowie eine Kurzwiederholung. Eine Übersicht aller Inhalte findest du im Kapitel „Meditricks“. Meditricks gibt es in unterschiedlichen Paketen – für genauere Informationen empfehlen wir einen Besuch im Shop.
Herpes zoster (Video frei verfügbar)
Inhaltliches Feedback zu den Meditricks-Videos bitte über den zugehörigen Feedback-Button einreichen (dieser erscheint beim Öffnen der Meditricks).
Patienteninformationen
Kodierung nach ICD-10-GM Version 2023
B02.-: Zoster [Herpes zoster]
- Inklusive: Gürtelrose, Herpes zoster
- B02.0†: Zoster-Enzephalitis (G05.1*)
- Zoster-Meningoenzephalitis
- B02.1†: Zoster-Meningitis (G02.0*)
- B02.2†: Zoster mit Beteiligung anderer Abschnitte des Nervensystems
- Entzündung des Ganglion geniculi nach Zoster (G53.0*)
- Polyneuropathie nach Zoster (G63.0*)
- Trigeminusneuralgie nach Zoster (G53.0*)
- B02.3: Zoster ophthalmicus
- B02.7: Zoster generalisatus
- B02.8: Zoster mit sonstigen Komplikationen
- Otitis externa bei Zoster† (H62.1*)
- B02.9: Zoster ohne Komplikation
- Zoster o.n.A.
Zoster-Meningitis und -Enzephalitis, Polyneuropathie bei Zoster
- G02.-:* Meningitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
- Exklusive: Meningoenzephalitis und Meningomyelitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten (G05.1–G05.2*)
- G02.0*: Meningitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten
-
Meningitis (bei) (durch)
- Zoster (B02.1†)
- Adenoviren (A87.1†), Enteroviren (A87.0†), Herpesviren [Herpes simplex] (B00.3†), infektiöser Mononukleose (B27.-†), Masern (B05.1†), Mumps (B26.1†), Röteln (B06.0†), Varizellen [Windpocken] (B01.0†)
-
Meningitis (bei) (durch)
- G05.-:* Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- Inklusive: Meningoenzephalitis und Meningomyelitis bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- G05.1*: Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten
-
Enzephalitis, Myelitis oder Enzephalomyelitis (bei) (durch):
- Zoster (B02.0†)
- Adenoviren (A85.1†), Enteroviren (A85.0†), Grippe: saisonal, Virus nachgewiesen (J10.8†), Virus nicht nachgewiesen (J11.8†), zoonotisch oder pandemisch, Virus nachgewiesen (J09†), Herpesviren [Herpes simplex] (B00.4†) , Masern (B05.0†), Mumps (B26.2†), Röteln (B06.0†), Varizellen (B01.1†), Zytomegalieviren (B25.88†)
-
Enzephalitis, Myelitis oder Enzephalomyelitis (bei) (durch):
- G63.-:* Polyneuropathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- G63.0*: Polyneuropathie bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
-
Polyneuropathie (bei):
- nach Zoster (B02.2†)
- Diphtherie (A36.8†), infektiöser Mononukleose (B27.-†) Lepra (A30.-†), Lyme-Krankheit (A69.2†), Mumps (B26.8†), Spätsyphilis (A52.1†), Spätsyphilis, konnatal (A50.4†), tuberkulös (A17.8†)
-
Polyneuropathie (bei):
- G63.0*: Polyneuropathie bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
Affektion von Auge und Ohr bei Zoster
- H03.-:* Affektionen des Augenlides bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H03.1*: Beteiligung des Augenlides bei sonstigen anderenorts klassifizierten Infektionskrankheiten
- Beteiligung des Augenlides bei:
- Zoster (B02.3†)
- Frambösie (A66.-†), Infektion durch Herpesviren [Herpes simplex] (B00.5†) Lepra (A30.-†), Molluscum contagiosum (B08.1†), Tuberkulose (A18.4†)
- Beteiligung des Augenlides bei:
- H03.1*: Beteiligung des Augenlides bei sonstigen anderenorts klassifizierten Infektionskrankheiten
- H13.-:* Affektionen der Konjunktiva bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H13.1*: Konjunktivitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
-
Konjunktivitis (durch):
- bei Zoster (B02.3†), Adenoviren, follikulär (akut) (B30.1†), Akanthamöben (B60.1†), Chlamydien (A74.0†), diphtherisch (A36.8†), Gonokokken (A54.3†), hämorrhagisch (akut) (epidemisch) (B30.3†), Herpesviren [Herpes simplex] (B00.5†), Meningokokken (A39.8†), Newcastle- (B30.8†)
-
Konjunktivitis (durch):
- H13.1*: Konjunktivitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
- H19.-:* Affektionen der Sklera und der Hornhaut bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H19.0*: Skleritis und Episkleritis bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- Skleritis bei Zoster (B02.3†)
- Syphilitische Episkleritis (A52.7†), Tuberkulöse Episkleritis (A18.5†)
- H19.2*: Keratitis und Keratokonjunktivitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
-
Keratitis und Keratokonjunktivitis (interstitiell) bei:
- Zoster (B02.3†)
- Akanthamöbiasis (B60.1†), Masern (B05.8†), Syphilis (A50.3†), Tuberkulose (A18.5†), Keratoconjunctivitis epidemica (B30.0†)
-
Keratitis und Keratokonjunktivitis (interstitiell) bei:
- H19.0*: Skleritis und Episkleritis bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H22.-:* Affektionen der Iris und des Ziliarkörpers bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H22.0*: Iridozyklitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
-
Iridozyklitis bei:
- Zoster (B02.3†)
- Gonokokkeninfektion (A54.3†), Infektion durch Herpesviren [Herpes simplex] (B00.5†), Syphilis (sekundär) (A51.4†), Tuberkulose (A18.5†)
-
Iridozyklitis bei:
- H22.0*: Iridozyklitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
- H62.-:* Krankheiten des äußeren Ohres bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
- H62.1*: Otitis externa bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten
-
Otitis externa bei:
- Zoster (B02.8†)
- Infektion durch Herpesviren [Herpes simplex] (B00.1†)
-
Otitis externa bei:
- H62.1*: Otitis externa bei anderenorts klassifizierten Viruskrankheiten
Quelle: In Anlehnung an die ICD-10-GM Version 2023, DIMDI.